[ Auszug: (1) Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine
Auflage angeordnet ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben
werden. Zur W ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]